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Auch ohne teure BaFin-Prospekte sind Finanzierungen mit Mezzaninekapital am freien Kapitalmarkt möglich Verehrte Anleger und Investoren!
Bereichsausnahmen zur Prospektfreiheit bestehen gemäss den §§ 1 - 4 Vermögensanlagengesetz ( VermAnlG ) siehe ausführlich www.finanzierung-ohne-bank.de .. Dort sind die Prospektausnahmen ausführlich beschrieben und erläutert. Kapitalmarktorientierte Finanzierungen bedürfen also keineswegs stets eines BaFin-Prospekts, der nur unnötig teuer und bürokratrisch ist. Ohne Prospekt muss kein Verstoß gegen das Kreditwesengesetz vorliegen.Das VermAnlG bietet zur Kapitalbeschaffung zahlreiche Bereichsausnahmen von der gesetzlichen Prospektpflicht, die nur unnötig teuer im fünfstelligen Eurobereich liegt, so der Kapitalmarktfachmann. Die gesetzlich festgeschriebenen Prospekte sind so bürokratisch, so dass diese von den Anlegern als eigentliche Zielgruppe ohnehin nicht verstanden werden können.
BaFin-Prospekte erfordern einen Umfang von einhundert (100) Seiten und mehr mit Erstellungskosten von bis zu über Einhunderttausend Euro. Zudem entstehen mit dem BaFin-Prospekt nicht unerhebliche Folgekosten. Allein die Prospektbilligung durch die BaFin kostet deshalb zwischen 10.000 bis 20.000,- Euro und erfahrungsgemäß dauert die BaFin-Prüfung des bei der Kapitalmarktaufsicht eingereichten Prospekts zwischen 6 bis 12 Monaten - das ist die bürokratische Langsamkeit. Die Prospektpflicht zur öffentlichen Platzierung von Beteiligungsangeboten ist insbesondere in "geringfügigen" Fällen ( entweder geringe Zeichnungssumme oder wenige Beteiligte ) dann nicht gegeben, wenn das kapitalsuchende Unternehmen bei den sogen. wertpapierfreien Finanzinstrumenten nicht mehr als 20 Anteile ( = Kapitalgeber bzw. Privatinvestoren ) pro Finanzinstrument an dem Betrieb ausgibt ( siehe § 2 Abs. 1 Nr. 3 Vermögensanlagengesetz - VermAnlG ). Die sogen. Bereichsausnahmen ( auch Bagatellgrenzen genannt ) des Vermögensanlagengesetzes stellen u.a. dabei auf die "Anzahl der Anteile" ab, die maximal gezeichnet werden dürfen ( oder nicht mehr als Euro 100.000,- pro Jahr ). Es dürfen somit parallel und gleichzeitig acht verschiedene Finanzinstrumente frei von einer Prospektpflicht verkauft werden: Das sind nach § 2 Abs. 1 Nr. 3 a) VermAnlG 20 vinkulierte, unverbriefte Genussrechtsanteile, 20 stille Gesellschaftsanteile, 20 Namensschuldverschreibungen, 20 Nachrangrangdarlehen, 20 partiarische Darlehen , 20 Direktinvestments oder 20 Kommanditanteile als wertpapierfreie Vermögensanlagen. Insoweit ist darauf zu achten, dass jeder Anleger jeweils nur "einen Anteil" - in welcher Volumengröße auch immer - zeichnet. Soweit z.B. mehrere Kommanditanteile bestehen, sind diese zuvor zu einem KG-Anteil zusammen zu fassen und als ein Anteil zu zeichnen. Wird auf diese Weise verfahren, entsprechen 20 Anteile immer 20 Anlegern. Damit kann bei geschickter Gestaltung ein Volumen von bis zu ca. Euro 10 Mio. Beteiligungskapital prospektfrei platziert werden.
Vermögensanlagen ab einer Mindestbeteiligung von Euro 200.000,- sind sogar stets in Gänze prospektfrei bzw. BaFin-frei.
Auf die Höhe des Beteiligungskapitals und auf die Höhe des aufzunehmenden Finanzierungsvolumens kommt es bei der Begrenzung auf 20 Beteiligte / Anteile nicht an. Infolgedessen gibt es für alle Unternehmen folgende Möglichkeiten und Finanzierungschancen: Kapital von Privat ohne Prospektpflicht und ohne Wertpapieraufsichtsgenehmigung.
Nach den Richtlinien der BaFin gilt zudem die sogen. "personenbezogene Auslegung": Bereichsausnahmen bei der gleichen Vermögensanlage können zwei- oder sogar dreifach in Anspruch genommen werden, sofern sich die Beteiligungskonditionen deutlich unterscheiden. Wenn z.B. Nachrangdarlehen mit unterschiedlichen Rechten ( Verschiedene Laufzeiten wie zwei Jahre und sieben Jahre sowie unterschiedliche Zinshöhen von z.B. 3% p.a. und 6 %p.a. ) ausgestaltet sind, handelt es sich dann nach der "personenbezogenen Auslegung" der BaFin um verschiedene Vermögensanlagen, so dass jeweils jedes Finanzinstrument mit 20 Verträgen ohne Prospektpflicht gem. § 2 Abs. 1 Nr. 3 Vermögensanlagengesetz ( VermAnlG ) abgeschlossen werden darf. Mehrere Vermögensanlagen liegen u.a. dann vor - so die BaFin in einer aktualisierten, schriftlichen Stellungnahme vom 20. 10. 2021 ( BaFin - Prospekte für Vermögensanlagen - Häufig gestellte Fragen zu Prospekten für Vermögensanlagen und VIB ) - wenn durch Modifikationen in der Ausgestaltung den Anlegern wesentliche unterschiedliche Rechte und Pflichten gewährt und somit unterschiedliche Anlegergruppen angesprochen werden.
Beispiel der BaFin: Der Anbieter bietet qualifiziert nachrangige Darlehen an. Eine Tranche wird mit einer festen Verzinsung in Höhe von 8% p.a. verzinst, die andere Tranche wird mit einer verhältnismäßigen Beteiligung am Unternehmenserfolg verzinst.
Hier werden zwei unterschiedliche Arten von Vermögensanlagen angeboten. Bei der ersten Variante handelt es sich um Nachrangdarlehen (§ 1 Abs. 2 Nr. 4 VermAnlG), bei der zweiten Variante handelt es sich um partiarische Nachrangdarlehen (§ 1 Abs. 2 Nr. 3 VermAnlG). Folglich liegen in diesem Fall zwei Vermögensanlagen vor. Das gilt aber auch, wenn es sich zivilrechtlich um gleichartige Nachrangdarlehen handelt, die jedoch nur von den Konditionen her unterschiedlich ausgestaltet sind.
Die grundschuldbesicherte Darlehen zählen nicht zu den Finanzinstrumenten und sind vollkommen frei ohne Prospekt und ohne Volumenbegrenzung platzierbar.
Aktien bzw. Anleihen als Wertpapiere können bis zu einer Gesamtsumme von Euro 8 Mio. prospektfrei mit einem WIB öffentlich angeboten, platziert und gezeichnet werden. Mit den verschiedenen Finanzinstrumenten können somit auch unter dem Kleinanlegerschutzgesetz nicht unerhebliche Volumina platziert und der Kapitalbedarf von mittelständischen Unternehmen in Millionenhöhe prospekt- und BaFin-frei gedeckt werden. Auf die Höhe des Beteiligungskapitals und auf die Höhe des aufzunehmenden Finanzierungsvolumens kommt es bei der Begrenzung auf 20 Beteiligte / Anteile nicht an. Infolgedessen gibt es für alle Unternehmen die nachstehenden Möglichkeiten und Finanzierungschancen: Kapital von Privat ohne Prospektpflicht und ohne Wertpapieraufsichtsgenehmigung. Dies gilt ohne Geringfügigkeitsgrenze vollkommen ohne Einschränkung für die grundschuldbesicherte Darlehen. Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Dr. Horst Werner
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Die Fa. PST Operating Headquarter GmbH ist im Bereich Umwelt und Energietechnik mit Anlagensystemen tätig und öffnet sich für Investoren zur Mitfinanzierung Die PST Operating Headquarter GmbH ist in dem bedeutenden Markt der Umwelt und Energietechnik tätig. In jahrelangen Entwicklungsarbeiten von Wissenschaftlern und Ingenieuren wurde ein Anlagensystem entwickelt zur Aufbereitung von Altölen zu verkaufsfähigen Produkten wie Grundöl. Aus dem Grundöl werden Schmierstoffe hergestellt. Es werden Grundöle höchster Qualität erzeugt. Es ergibt sich ein geschlossener Kreislauf des Recycling.
Die PST Operating Headquarter GmbH ist in dem krisenunabhängigen und zukunftssicheren sowie nachhaltigen Nischenmarkt der Umwelt und Energietechnik mit Anlagensystemen tätig. Die Anlagensysteme werden da aufgebaut, wo Altölentsorger ihre Tanklager betreiben. Ein Anlagensystem hat einen Durchsatz von 6.500 Tonnen jährlich, was der durchschnittlichen Menge in den Tanklagern entspricht. Durch die Einsparung von verkürzten Wegstrecken werden erhebliche Mengen an der CO2 Belastung gespart, was für die Umwelt von erheblicher Bedeutung ist.
Darin ist ein erheblicher Vorteil zu bestehenden Großsystemen zu sehen. Die Anlagensysteme führen zu einem Paradigmenwechsel in der Altölaufbereitung. Die erzeugten Produkte höchster Qualität, werden an Spezialhersteller Schmierstoffproduzenten verkauft, die sich ebenfalls in der Nähe der Anlagensysteme befinden. Der Verkaufserlös der Grundöle liegt durch die hervorragende Technologie der Anlagensysteme immer um bis zu 10 % günstiger als die der Mitbewerber. Firmenstruktur Die Firmenstruktur ist gemäß Organigramm festgelegt. Die Firma PST Operating Headquarter GmbH plant und baut die Anlagensysteme an folgenden Orten:
Niederwinkling – Fürth – Freiberg – Prateeln – Hamburg – Oberhausen – Köln – Wien weitere Orte sind in Planung.
Für diese Anlagen werden Gelder von Investoren überwiegend mit Genussrechten bis zur Höhe von insgesamt € 1.850.000,- am freien Kapitalmarkt aufgenommen.
Die Anlagensysteme für das Aufbereiten von Altölen der Güteklasse A (Motoren-Getriebe-Hydraulik-Öle) sind vollständig und engineert sowie zur Marktreife geführt. Die Anlagensysteme werden in Zusammenarbeit mit der Firma Kremsmüller Anlagenbau GmbH gebaut. Die Kosten je System belaufen sich auf € 2.000.000 je System.
Die Lieferung des Altöls wird durch die Firma Mineralölhandel Hans Schmidt GmbH & CO. KG. ausgeführt. Es existiert ein Vertrag von 650.000 Tonnen jährlich in Europa. Damit ist die Altölversorgung der Anlagensysteme gesichert. Es gibt eine Vielzahl von Schmierstoffproduzenten, die das Produkt der Güteklasse API II+ und API III nachfragen, sodass auch der Absatzmarkt gesichert ist, Schmierstoffe werden überall benötigt, selbst bei Elektroautos.
Für die Investitionen werden renditeträchtige und gewinnorientierte Unternehmensbeteiligungen ab einer Mindestzeichnungssumme von Euro 50.000,- in Form von Genussrechten ( Mindestlaufzeit 5 Jahre ) mit einer jeweiligen, jährlichen Grundausschüttung von 5,75 % plus Übergewinnanteile anteilig aus 15% des Jahresüberschusses ausgegeben. Weitere Vertragskonditionen können erfragt werden. Alle Vertragsdetails sind individuell verhandelbar.
Weitere Finanzinstrumente wie stille Beteiligungen, Nachrangdarlehen etc. können ebenfalls auf Anfrage angeboten werden. – Gemäß gesetzlicher Vorschrift im § 12 Vermögensanlagengesetz muss darauf hingewiesen werden, dass prinzipiell ein Verlust des eingesetzten Kapitals des Anlegers nicht ausgeschlossen werden kann. Der Kapitalanleger sollte daher stets einen Teilverlust oder gar Totalverlust aus dieser Anlage wirtschaftlich verkraften können.
Für die angebotenen Genussrechts-Vermögensanlagen besteht gem. § 2 Abs. 2 Satz 1 Vermögensanlagengesetz keine Prospektpflicht, da nur 20 Anteile gezeichnet werden können. Es gilt die Bereichsausnahme gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3a Vermögensanlagengesetz. Der Geschäftsführer Werner Anlauf ist unter der Mail werner.anlauf@yahoo.com und unter der Tel.-Nr. 0173 5430057 erreichbar Alle hier dargestellten Finanzinstrumente sind Beispiele und stellen keine rechtlichenAngebote dar, sondern sind mit ihren Variablen – Laufzeit, Zinshöhe, Ausschüttungen und Mindestbeteiligungen – frei aushandelbar.
Kontakt:
PST Operating Headquarter GmbH
Geschäftsführer: Werner Anlauf
Branche: Energie
Email: werner.anlauf@yahoo.com
Tel.: 0173 5430057
Internet: pst-headquarter.com/
Weitere Informationen: Präsentation des Unternehmens auf Anleger-Beteiligungen.de
Für die hier dargestellten Vermögensanlagen besteht gem. § 2 Abs. 2 Satz 1 Vermögensanlagengesetz keine Prospektpflicht; es gilt jeweils die Bereichsausnahme gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3a Vermögensanlagengesetz
Alle hier dargestellten Finanzinstrumente sind Beispiele und stellen keine Angebote dar, sondern sind mit ihren Variablen – Laufzeit, Zinshöhe, Ausschüttungen und Mindestbeteiligungen – frei aushandelbar.
Es besteht gemäß § 12 Abs. 2 Vermögensanlagengesetz die Verpflichtung, beim Erwerb jeglicher Vermögensanlage auf erhebliche Risiken hinzuweisen, die zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen können.
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Die Fa. Novamed Pharma e.K. steht in einem sehr ertragreichen, wachsenden Markt für Investoren mit Grundschuldbesicherung zur Verfügung Das Unternehmen Novamed Pharma e.K ist einzelkaufmännisch und beim Amtsgericht Darmstadt unter der HRA-Nr. 87793 eingetragen. Die Unternehmensgründung erfolgte Anfang 2024. Der Vertrieb der Kapseln und Produkte startete ab dem Septermber.2024.
Novamedic Healthcare e.K. zielt darauf ab, den Gesundheitsmarkt mit spezialisierten Infusionslösungen und Präparaten zu revolutionieren. Diese Produkte, basierend auf Vitaminen, Aminosäuren, Mineralien und Spurenelementen, sind speziell für die Regeneration und Versorgung von Patienten nach intensiver medizinischer Behandlung wie Chemotherapie, Strahlentherapie und Covid-19 Erkrankung konzipiert. Die Gründerin Tanja S. Bonin, mit tiefgreifenden Kenntnissen und Erfahrungen im medizinischen Bereich, wurde durch persönliche Erfahrungen motiviert. Ihre umfassende Ausbildung und Berufserfahrung qualifizieren sie eindeutig für die Umsetzung dieses innovativen Projekts.
Das Unternehmen mit Sitz in D-64546 Mörfelden-Walldorf bei Frankfurt/Main vertreibt u.a. Pharmaspezialitäten. Dazu gehört auch eine neue Art der Versorgung mit Mikronährstoffen als Infusionslösung. In Deutschland werden jährlich 50 Millionen Infusionslösungen in verschiedenen medizinischen Fachrichtungen verabreicht. Die neuen Produkte bieten einen erheblicheren Mehrwert als die bisher üblichen, in Pulver, als Tablette oder Kapsel eingenommene Ergänzungsmittel. Unser Produkt ist nahezu in jeder medizinischen Fachrichtung einsetzbar und anpassbar, das eröffnet weiter sehr große Erfolgschancen in ganz Europa und dem Weltmarkt.
Um dem Fachpublikum die neuen Produkte näher zu bringen, ist umfangreiche Werbung in den Fachmedien, Ärztezeitungen usw. erforderlich. Interessierte Investoren werden gebeten, sich unter der Tel. Nr. +49 174 – 879 78 50 mit der Geschäftsführerin in Verbindung zu setzen, um die Details zu besprechen, die hier nicht veröffentlicht werden können.
Der Investitionsbedarf beträgt incl. baulicher und maschineller Ausrüstung zur Fertigung der Produkte ca. € 2,5 Mio. Umfangreiche Markt-Recherchen haben ergeben, dass die Umsatz-und Ertragsvorschauen ein mehr als positives Ergebnis erwarten lassen, so dass die zu vereinbarenden Gewinn- oder Zinszahlungen auch in etwas erhöhter Form möglich sind. Renditen sind für Anleger individuell bis in den zweistelligen Bereich verhandelbar.
Für nähere Informationen steht die Inhaberin Frau Bonin unter der E-Mail-Adresse investoren@novamedic-healthcare.de zur Verfügung. Ein ausführlicher, sehr qualifizierter Geschäftsplan steht auf Anfrage zur Verfügung.
Für die im Detail verhandelbaren Vermögensanlagen besteht gem. § 2 Abs. 2 Satz 1 Vermögensanlagengesetz keine Prospektpflicht, da jeweils nur 20 Anteile gezeichnet werden können. Die Grunddividende beträgt 4,75 % p.a. Es gelten stets die Bereichsausnahmen gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3a Vermögensanlagengesetz. Die Wirtschaftlichkeit der Projekte wurde durch Fachleute eingehend geprüft..
Alle hier dargestellten Finanzinstrumente sind Beispiele und stellen keine Angebote im Rechtssinne dar, sondern sind mit ihren Variablen – Laufzeit, Zinshöhe, Ausschüttungen und Mindestbeteiligungen – frei mit der Emittentin aushandelbar .
Es besteht gemäß § 12 Abs. 2 Vermögensanlagengesetz die gesetzliche Verpflichtung, beim Erwerb jeglicher Vermögensanlage auf erhebliche Risiken hinzuweisen, die zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen können.
Kontakt:
Novamed Pharma e.K.
Geschäftsführerin: Tanja Sabine Bonin
Branche: Pharma
Schulgasse 14 D-64546 Mörfelden-Walldorf
Email: investoren@novamedic-healthcare.de
Tel.: +49 174 - 879 78 50
Weitere Informationen: Präsentation des Unternehmens auf Anleger-Beteiligungen.de
Für die hier dargestellten Vermögensanlagen besteht gem. § 2 Abs. 2 Satz 1 Vermögensanlagengesetz keine Prospektpflicht; es gilt jeweils die Bereichsausnahme gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3a Vermögensanlagengesetz
Alle hier dargestellten Finanzinstrumente sind Beispiele und stellen keine Angebote dar, sondern sind mit ihren Variablen – Laufzeit, Zinshöhe, Ausschüttungen und Mindestbeteiligungen – frei aushandelbar.
Es besteht gemäß § 12 Abs. 2 Vermögensanlagengesetz die Verpflichtung, beim Erwerb jeglicher Vermögensanlage auf erhebliche Risiken hinzuweisen, die zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen können.
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Am „Schloss Baar“ nahe Rostock können sich Ruhe und innere Glückseligkeit suchende Anleger gewinnorientiert beteiligen Mein Name ist Julia Theresia Baar und ich wohne in Rostock. Meine Absicht ist es Sie für ein ungewöhnliches Vorhaben zu begeistern. Die Leidenschaft, dem sinnlichen & schönen, geprägt durch hunderte Erfahrungen im Bereich Hochzeit- und Eventmanagement, möchte ich eine kulturelle Oase im Ensemble eines familiären Verbundes mit historischem Hintergrund zum Land Mecklenburg-Vorpommern schaffen. Das Zusammenkommen verschiedener Bereiche, welche zur Schnittstelle werden, um anderen Menschen Momente des Glücks, der Ruhe und inneren Glückseligkeit zu verschaffen.
Schloss Baar ist ein Ort, an dem man zu sich und anderen finden kann. Ein Ort an dem das Lächeln und die Freude herrscht. Das Helfen, das Dasein, das im Hier & Jetzt gelebt wird. Ziel neben der Wirtschaftlichkeit ist es eine Verbindung zu schaffen, welche Fremde zu Freunden macht. Haupteinnahmequelle werden die Hochzeit - und Feierlichkeiten sowie die Vermietung von Ferienwohnungen im Stil des ländlichen 19. Jahrhunderts sein. Zudem werden Wohnungen dauervermietet, um auch einen Teil zur Wohnraumförderung in Mecklenburg - Vorpommern beizutragen.
Sinn des Vorhabens, ist es einen Ort in einer alten Zeit wieder zu beleben. Ein ganzes Dorf wartet auf die Wiederbelebung des Gutshauses. Es werden Hochzeiten, Familienfeiern, Weihnachtsfeiern gefeiert. Es werden in einem ruhigen Ambiente, fernab der hektischen Zivilisation, Seminare, Therapien, sowie Workshops und Kurse gehalten. Inbegriffen soll eine Übernachtungsmöglichkeit sein. Zudem biete ich Ferienwohnungen für Erholung, aus einer anderen Zeit an, ohne die technischen Errungenschaften des 21. Jahrhunderts. In einer prächtigen und deutschlandweit einmaligen Orangerie werden Trauungen und Jugendweihen abgehalten, sowie für Film - und Werbezwecke genutzt. Verbunden werden mehrere Lebensabschnitte, den Jahreszeiten angepasst Feste gelebt und das alles für Kinder - und Tierfreundlich. Ich möchte meine Gäste in andere Zeiten führen, in denen der Moment gelebt wird. Herausragend für die Erweckung der Glückseligkeit aus vergangenen Tagen.
Kunden für Trauungen sind Brautpaare, welche meinen Erfahrungen nach immer mehr den Stil des ländlichen suchen. Sie wollen das elegant ländliche All inklusiv Paket ohne Gedöns. Sprich sie möchten entspannt im familiären Rahmen doch exklusiv & natürlich heiraten. Dies beinhaltet eine in der Natur magisch eingebettete Trauung , natürlich mit Speisen, bei entspannter Livemusik im Vintage Nordischen Arrangement. In meiner Orangerie zu heiraten ist etwas ganz Besonderes und in Deutschland Einmaliges, daher kommen meine Brautpaare nicht nur aus Mecklenburg- Vorpommern, sondern aus Hamburg, Berlin, ganz Deutschland sowie aus dem Ausland. Auch ein Fahrdienst (Kooperation mit einem Taxiunternehmen und einem privaten Fahrdienst sowie einer eventuellen Aushilfe für den Heimweg meiner Gäste) begleitet die nicht übernachtenden Gäste ins nahegelegene Zuhause. Meine Gäste, welche gern und wiederkehrend meine Ferienwohnungen buchen, sind Gäste, welche eine Auszeit suchen. Das Genießen unerreichbar zu sein, ohne Handy und Internet. Abschalten zu können ohne den Druck, den die Digitalisierung mit sich bringt. Das Leben zu kosten wie vor 200 Jahren mit den magischen Elementen der Natur. Aufgrund der immer größer werdenden Gemeinschaft der Selbstversorger gerade aus der Stadt, biete ich Koch- und Backkurse sowie Einmach- und Grillkurse an. Zum Teil auch ohne die heutige Technik. Einen großen Bedarf sehe ich nicht nur im Entschleunigen der Zeit, sondern auch im familiären heilpädagogischen Bereich des Zusammenlebens. Immer mehr Familien sind durch ihren Alltag entrissen und kennen kaum noch alte Handwerksfähigkeiten wie Kochen, Backen, Holz hacken, Bogenschießen oder die Kenntnisse bezüglich der Baumbestimmung, den Kontakt mit Landtieren wie Hunde, Katzen, Hühner oder Enten etc..Ohne die technische Anbindung und Erreichbarkeit kann der Mensch zur Ruhe kommen und den Moment des Selbst in der Natur wieder empfinden und genießen. In allen Bereichen wird Entschleunigung ganz groß geschrieben.
Das Investitionsvolumen beträgt: 3.250.000,00 Euro Die Mindestzeichnungssumme pro Anleger: 20.000,00 Euro Mindestlaufzeit: 5 Jahre Grunddividende: 4,25 % p. a. , zahlbar nur bei Gewinn, nachrangig hinter anderen Gläubiger-Ansprüchen auszahlbar. Überschuss-Dividende: 15 % anteilig aus dem Jahresüberschuss
Einem ausgewählten Anleger- und Investorenkreis wird die Möglichkeit geboten, im Rahmen einer Small-Capital-Platzierung am wachsenden Erfolg des „Schloss Baar“ teilzuhaben. Ausgegeben werden renditeorientierte, unmittelbare Unternehmensbeteiligungen ab einer Mindestbeteiligung von Euro 20.000,- in Form von Genussrechten ( Mindestlaufzeiten ab 5 Jahren ) mit einer jährlichen Ausschüttung ab 4,75 % plus Übergewinnanteile. Die Detailkonditionen sind jeweils frei verhandelbar. Frau Baar als Inhaberin und Geschäftsführerin ( erreichbar unter schlossbaar@gmx.de ) bietet ihren Investoren / Kapitalgebern neben der Geld-Dividende noch weitere Vorteile an, die sie im persönlichen Gespräch darlegen wird, in dem die Interessenten hierzu weitere Informationen erhalten.  
Für die hier dargestellte Vermögensanlage besteht gem. § 2 Abs. 2 Satz 1 Vermögensanlagengesetz keine Prospektpflicht; es gilt jeweils die Bereichsausnahme gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3a Vermögensanlagengesetz, da max. nur 20 Verträge abgeschlossen werden.
Alle hier möglichen Finanzinstrumente sind Beispiele und stellen keine rechtlichen Angebote dar, sondern sind mit ihren Variablen – Laufzeit, Zinshöhe, Ausschüttungen und Mindestbeteiligungen – frei aushandelbar.
Es besteht gemäß § 12 Abs. 2 Vermögensanlagengesetz die Verpflichtung, beim Erwerb jeglicher Vermögensanlage auf erhebliche Risiken hinzuweisen, die zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen können.
Kontakt:
Schloss Baar
Geschäftsführer: Julia Theresia Baar
Branche: Immobilien
Kunkeldanweg 47 D-18055 Rostock
Email: schlossbaar@gmx.de
Tel.: 0171 - 622 61 41
Weitere Informationen: Präsentation des Unternehmens auf Anleger-Beteiligungen.de
Für die hier dargestellten Vermögensanlagen besteht gem. § 2 Abs. 2 Satz 1 Vermögensanlagengesetz keine Prospektpflicht; es gilt jeweils die Bereichsausnahme gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3a Vermögensanlagengesetz
Alle hier dargestellten Finanzinstrumente sind Beispiele und stellen keine Angebote dar, sondern sind mit ihren Variablen – Laufzeit, Zinshöhe, Ausschüttungen und Mindestbeteiligungen – frei aushandelbar.
Es besteht gemäß § 12 Abs. 2 Vermögensanlagengesetz die Verpflichtung, beim Erwerb jeglicher Vermögensanlage auf erhebliche Risiken hinzuweisen, die zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen können.
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Die Fa. „Henske Verwaltungsgesellschaft UG (haftungsbeschränkt) bietet für den Immobilienerwerb in Berlin attraktive Beteiligungsmöglichkeiten für Investoren Mein Name ist Dr. jur. Doreen Henske. Ich bin Inhaberin der Henske Verwaltungsgesellschaft UG (haftungsbeschränkt) und als juristische Assessorin und Diplombetriebswirtin in meinem Unternehmen tätig. Sowohl als Gesellschafterin als auch Geschäftsführerin kann ich auf eine langjährige Erfahrung in der erfolgreichen Führung von Projektgesellschaften im Immobilienbereich zurückblicken. Ich habe mir über mehrere Jahre eine Expertise in meinem Bereich aufgebaut, die sich über Immobilen-, Gesellschafts- und Steuerrecht erstreckt und durch betriebswirtschaftliche Kenn t n i s s e der Vermögensverwaltung ergänzt werden.
Ich beabsichtige, mit meiner Gesellschaft ein Grundstück bzw. einen gesellschaftlichen Anteil an einer Grundstücks-GBR in Berlin Tempelhof zu erwerben, zu entwickeln und ggf. zu verkaufen oder zu vermieten. Derzeit wird es für 750.000 EUR angeboten, wobei noch Renovierungsarbeiten von ca. 200.000 EUR erforderlich sind. Das Objekt befindet sich im sogenannten Fliegerviertel, welches als sehr begehrte Wohnlage innerhalb des S-Bahn Ringes gilt. Wohngrundstücke werden selten und wenn, dann mit mehr als 1.000.000 EUR regelmaßig angeboten. Im Falle der Entwicklung des Objektes ist in der wachsenden Hauptstadt, die sich durch steigende Immoblienpreise und Mieten vor allem in sehr guten Lagen auszeichnet, mit einem nicht unerheblichen Gewinn zu rechnen. Der Beleihungswert des Objektes wurde vor vier Jahren auf 1.000.000 EUR von einer renommierten Berliner Bank geschätzt, sodass eine Investition mit Erwerb des Grundstückes als sicher betrachtet werden kann.
Track-Record
Berufserfahrung seit 2007- Erwerb und Halten einer Beteiligung an einer Gesellschaft zum Betrieb des Glasfasernetzes in zentralen Lagen von Berlin über eine Familiengesellschaft.- Projekt- Gewerbegrundstück in Berlin-Wilmersdorf, Investitonsvolumen ca. 13 Mio. EUR, Ankauf und Verkauf über eine Beteiligungs- / Projektgesellschaft.- Projekt- Wohnhaus in Berlin-Wilmersdorf, Investitionsvolumen ca. 6 Mio. EUR, Ankauf und Verkauf über eine Beteiligungs- / Projektgesellschaft.- Projekt- Gewerbegrundstück, Berlin-Mitte, Investitionsvolumen ca. 12 Mio. EUR, Ankauf über eine Beteiligungs- / Projektgesellschaft- Erwerb und Halten einer Beteiligung an einer Immobilien GbR mit einem Wohnhaus in Tempelhof, ca. 1 Mio. EUR. Zum Track-record: Ich habe einen Teil der Immobilienprojekte als Geschäftsführerin und /oder Gesellschafterin mitbegleitet,
Mein Vorhaben:
Ich beabsichtige, mit meiner Gesellschaft ein Grundstück bzw. einen gesellschaftlichen Anteil an einer Grundstücks-GBR in Berlin Tempelhof zu erwerben, zu entwickeln und dann zu verkaufen oder zu vermieten. Derzeit wird es für 750.000 EUR, das entspricht wohl auch dem ungefähren Wert angeboten, wobei noch Renovierungsarbeiten von ca. 200.000 EUR erforderlich sind. Das Gesamtinvestitionsvolumen beträgt somit 1 Mio. Das Objekt befindet sich im sogenannten Fliegerviertel, welches als sehr begehrte Wohnlage innerhalb des S-Bahn Ringes gilt. Wohngrundstücke werden selten und wenn, dann mit mehr als 1.000.000 EUR regelmässig angeboten. Im Falle der Entwicklung des Objektes ist in der wachsenden Hauptstadt, die sich durch steigende Immoblienpreise und Mieten vor allem in sehr guten Lagen auszeichnet ( siehe http://www.henske.de/de/Immobilienprojekte/ ) mit einem nicht unerheblichen Gewinn zu rechnen. Der Beleihungswert des Objektes wurde vor vier Jahren auf 1.000.000 EUR von einer renommierten Berliner Bank geschätzt, sodass eine Investition mit Erwerb des Grundstückes als renditeträchtig betrachtet werden kann.
Für die Investitionen werden gewinnorientierte Unternehmensbeteiligungen ab einer Mindestzeichnungssumme von Euro 5.000,- in Form von vinkulierten, nicht wertpapierverbrieften Genussrechten ( Mindestlaufzeit 5Jahre ) mit einer jeweiligen, jährlichen Grundausschüttung von 5,75 % plus Übergewinnanteile anteilig aus 15% des Jahresüberschusses ausgegeben. Details eines Beteiligungsvertragen können frei verhandelt werden.
Ein ausführliches Beteiligungs-Exposé mit umfangreichem Bildmaterial steht auf Abruf zur Verfügung und kann bei der Inhaberin und Geschäftsführerin, Frau Dr. Henske unter der Mail-Adresse: doreen.henske@web.de angefordert werden. Alle Beteiligungskonditionen können mit der Inhaberin frei verhandelt werden.
Weitere Finanzinstrumente wie stille Beteiligungen oder Nachrangdarlehen können ebenfalls auf Anfrage erarbeitet werden. – Gemäß gesetzlicher Vorschrift im Vermögensanlagengesetz wird pflichtgemäß darauf hingewiesen, dass prinzipiell ein Verlust des eingesetzten Kapitals des Anlegers nicht ausgeschlossen werden kann. Dies gilt unabhängig davon, ob ein solches Risiko tatsächlich besteht. Der Kapitalanleger sollte daher stets einen Teilverlust oder gar Totalverlust aus dieser Anlage wirtschaftlich verkraften können.
Für die angebotenen Genussrechts-Vermögensanlagen besteht gem. § 2 Abs. 2 Satz 1 Vermögensanlagengesetz keine Prospektpflicht, da nur 20 Anteile gezeichnet werden können. Es gilt die Bereichsausnahme gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3a Vermögensanlagengesetz. Es besteht gemäß § 12 Abs. 2 Vermögensanlagengesetz die Verpflichtung, beim Erwerb jeglicher Vermögensanlage auf erhebliche Risiken hinzuweisen, die zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen können.
Kontakt:
HENSKE Verwaltungsgesellschaft UG
Geschäftsführer: Dr. jur. Doreen Henske
Branche: Immobilien
Dessauerstr. 28 D- 12249 Berlin
Email: doreen.henske@web.de
Tel.: 0172 - 311 94 73
Weitere Informationen: Präsentation des Unternehmens auf Anleger-Beteiligungen.de
Für die hier dargestellten Vermögensanlagen besteht gem. § 2 Abs. 2 Satz 1 Vermögensanlagengesetz keine Prospektpflicht; es gilt jeweils die Bereichsausnahme gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3a Vermögensanlagengesetz
Alle hier dargestellten Finanzinstrumente sind Beispiele und stellen keine Angebote dar, sondern sind mit ihren Variablen – Laufzeit, Zinshöhe, Ausschüttungen und Mindestbeteiligungen – frei aushandelbar.
Es besteht gemäß § 12 Abs. 2 Vermögensanlagengesetz die Verpflichtung, beim Erwerb jeglicher Vermögensanlage auf erhebliche Risiken hinzuweisen, die zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen können.
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Der „HausmeisterService Jörg Zautner“ versorgt seine eigenen Immobilien und bietet Anlegern gewinnträchtige Genussrechtsanlagen Der Hausmeisterservice liegt in unserer eigenen Hand. Er steht für unsere eigenen Immobilien zur Verfügung und erspart uns dadurch eine Menge Geld. Wir das sind: Jörg Zautner, geb. 1964 und meine Ehefrau Andrea Zautner, geb.1966. Uns gehören als Inhaber einige Immobilien, die wir auch vermieten. Mit unserem eigenen Hausmeisterservice erledigen wir die Schönheitsreparaturen in eigener Regie und ersparen uns lange Liefer- und Wartezeiten. Bei uns gilt der Satz : „HANDWERKER MACHEN KEINE PAUSEN; SIE GEBEN DEM WERKZEUG NUR ZEIT SICH ZU ERHOLEN...“. Es geht um die Privatplatzierung ( capital raising ) von stimmrechtslosem Kapital von bis zu € 370.000,- von privaten Anlegern bzw. Investoren
Da es personell bei den Fachhandelsunternehmen immer weniger Personal/Fachkräfte gibt, und wenn man dann mal Kontakt hat, dann muss man lange Wartezeiten in Kauf nehmen. Wir möchten gern unsere Wohneinheiten in Eigenregie modernisieren und suchen Investoren um das ohne Banken bewerkstelligen zu können. Unsere Grundbücher und unsere Schufas sind 1 A, aber wir möchten nicht mit Banken kooperieren, da wir gern mit Anlegern/Investoren zusammenarbeiten wollen, die uns im Wege des Genussrechtes behilflich sind und nicht 300 % an Sicherheiten und Bürgen von uns haben möchten.
Über Sicherheiten verfügen wir, aber wir lassen uns nicht durch Banken die Butter vom Brot nehmen. Einige unserer Wohnungen sind renovierungsbedürftig und es stehen weitere Wohnungen an, die ebenfalls eine gute Miete/Pacht einbringen können. Wir werden Ihnen auf den nachfolgenden Seiten ein paar Fotos reichen und denken das es im persönlichen Gespräch und auch bei gewünschter Besichtigung eine stimmige Kooperation mit Investoren geben wird. Aufgrund der guten Wirtschafts- und Auftragslage sehen wir eine Riesenchance auch noch mehr Immobilien zu erwerben und zu verpachten, bzw. zu veräußern.
Das Investitionsvolumen beträgt: 370.000,00 Euro Mindestzeichnungssumme pro Anleger : 10.000,00 Euro Mindestlaufzeit: 5 Jahr Grunddividende: 4,75 % p. a. zahlbar nur bei Gewinn, nachrangig hinter anderen Gläubiger- Ansprüchen auszahlbar. Überschuss-Dividende: 15 % anteilig aus dem Jahresüberschuss
Die Platzierung unserer Genussrechte findet im Rahmen einer prospektfreien Small-Capital-Finanzierung statt und gewährt einem exklusiven Kreis von 20 Investoren eine ertragreiche Teilnahme am Jahresergebnis unseres Unternehmens. Der Inhaber und Geschäftsführer Herr Jörg Zautner ist unter der Mail-Adresse joerg_zautnerr@gmx.de erreichbar. Sicherlich haben die Interessenten nun einige Fragen, die gern im persönlichen Gespräch beantwortet werden, damit Sie erkennen können, was für eine Chance sich hier bietet. Alles was das Herz begehrt : 4,75 % Grunddividende p. a. mit weiteren Übergewinnanteilen. Das Unternehmen bietet einem exklusiven Kreis von 20 Investoren eine ertragreiche Teilnahme am Jahresergebnis unseres Unternehmens. Alle Konditionen sind variabel und verhandelbar. Für die hier dargestellte Vermögensanlage besteht gemäss Bereichsausnahme nach § 2 Abs. 2 Satz 1 Vermögensanlagengesetz keine Prospektpflicht.“. 
Es besteht gemäß § 12 Abs. 2 Vermögensanlagengesetz die Verpflichtung, beim Erwerb jeglicher Vermögensanlage auf erhebliche Risiken hinzuweisen, die zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen können.
Alle hier möglichen Finanzinstrumente sind Beispiele und stellen keine rechtlichen Angebote dar, sondern sind mit ihren Variablen – Laufzeit, Zinshöhe, Ausschüttungen und Mindestbeteiligungen – frei aushandelbar.
Es besteht gemäß § 12 Abs. 2 Vermögensanlagengesetz die Verpflichtung, beim Erwerb jeglicher Vermögensanlage auf erhebliche Risiken hinzuweisen, die zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen können.
Kontakt:
Hausmeisterservice Jörg Zautner
Geschäftsführer: Jörg Zautner
Branche: Hausmeister
Adolf-Kolping-Strasse 3 D-47589 Uedem
Email: joerg_zautner@gmx.de
Tel.: 0178 - 918 79 32
Weitere Informationen: Präsentation des Unternehmens auf Anleger-Beteiligungen.de
Für die hier dargestellten Vermögensanlagen besteht gem. § 2 Abs. 2 Satz 1 Vermögensanlagengesetz keine Prospektpflicht; es gilt jeweils die Bereichsausnahme gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3a Vermögensanlagengesetz
Alle hier dargestellten Finanzinstrumente sind Beispiele und stellen keine Angebote dar, sondern sind mit ihren Variablen – Laufzeit, Zinshöhe, Ausschüttungen und Mindestbeteiligungen – frei aushandelbar.
Es besteht gemäß § 12 Abs. 2 Vermögensanlagengesetz die Verpflichtung, beim Erwerb jeglicher Vermögensanlage auf erhebliche Risiken hinzuweisen, die zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen können.
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Naturliebhaber können sich an dem Unternehmen: „Ravensbeet“ der Frau Petra Erath mit einer Einlage als Genussrechtsinhaber beteiligen „Ravensbeet Der Weg zu meinem Gärtle“
Petra Erath liebt die Natur! Sie möchte Menschen und Tieren etwas Gutes tun. So kam Sie auf die fantastische Idee einen Teil Ihrer Ackerfläche in Berg zu verpachten. Auf rund 50 Quadratmeter großen Parzellen können die Pächter dort ihr eigenes Obst, Gemüse oder Blumen anpflanzen und obendrein eine eigene Wellnessoase genießen. Es gibt eine große Auswahl an Plätzen, die man sich noch aussuchen kann.
Man bekommt während eines Gesprächs mit Petra Erath geradezu Lust, gleich eine Parzelle, oder sofort mehrere zu pachten. Es ist ideal für einen kleinen Schrebergarten, oder eine reizvolle Wellnessoase , um sich eine Auszeit zu gönnen, oder auch beides kombiniert zu gestalten.
Die Interessenten können auf der gepachteten Parzelle Blumen, Obst, Gemüse anbauen, oder auch einen Kartoffelacker bestellen. Es ist jedem selbst überlassen, was gepflanzt wird. Da im Moment vieles teurer wird, ist auch das finanzielle ein Aspekt. Es ist wohl günstiger, wenn man selbst pflanzt und erntet.
Und die Ernte des selbst Gepflanzten gibt auch ein Stück Sicherheit. denn das was man gehegt und gepflegt hat, gehört einem am Ende auch. Ein Pachtvertrag wird für 3 Jahre geschlossen. Darin enthalten sind die Aufbereitung der Ackerfläche, regelmäßige Wasserversorgung, ein Gießservice für die Urlaubszeit, der Abtransport von Grüngut und vieles mehr. Eine Rundumpflege also. Sogar eine Toilette ist vorhanden.
Es geht nicht nur ums Anbauen. Die Pächter sollen sich auch wohlfühlen. „Natur Pur erleben in ...“ Sie können sich eine Wellnessoase schaffen mit eigenen kreativen Ideen. Zwar dürfen keine Gewächshäuser auf den Parzellen aufgestellt werden. Doch es gibt viele gestalterische Möglichkeiten auch ohne baurechtliche Maßnahmen, schwärmt Petra Erath. Hier, in frischer Luft und reizvoller Umgebung , können Sie eine erholsame Auszeit nehmen, den Alltag hinter sich lassen und die Ruhe, oder die Gesellschaft mit anderen genießen. Man kann auch einen Grill mitbringen und mit Freunden, oder der Familie etwas leckeres brutzeln. Investitionsvolumen gesamt: 480.000,00 Euro Mindestzeichnungssumme pro Anleger: 10.000,00 Euro Mindestlaufzeit: 5 Jahre Grunddividende: 5,25 % p. a. nur bei Gewinn, nachrangig hinter anderen Gläubiger-Ansprüchen auszahlbar. Überschuss-Dividende: 15 % anteilig aus dem Jahresüberschuss Agio: 3 % Alle Konditionen - außer der Mindestlaufzeit – sind frei aushandelbar und können individuell abgestimmt werden.
Ein ausführliches Beteiligungs-Exposé mit umfangreichem Bildmaterial steht auf Abruf zur Verfügung und kann bei der Inhaberin und Geschäftsführerin, Frau Petra Erath unter der Mail-Adresse petra.erath@outlook.depetra.erath@outlook.de angefordert werden. Alle Beteiligungskonditionen können mit der Inhaberin frei ausgehandelt werden.  
Weitere Finanzinstrumente wie stille Beteiligungen oder Nachrangdarlehen können ebenfalls auf Anfrage erarbeitet werden. – Gemäß gesetzlicher Vorschrift im Vermögensanlagengesetz wird pflichtgemäß darauf hingewiesen, dass prinzipiell ein Verlust des eingesetzten Kapitals des Anlegers nicht ausgeschlossen werden kann. Der Kapitalanleger sollte daher stets einen Teilverlust oder gar Totalverlust aus dieser Anlage wirtschaftlich verkraften können.  
Für die angebotenen Genussrechts-Vermögensanlagen besteht gem. § 2 Abs. 2 Satz 1 Vermögensanlagengesetz keine Prospektpflicht, da gesetzlich nur 20 Anteile gezeichnet werden dürfen. Es gilt die Bereichsausnahme gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3a Vermögensanlagengesetz.  
Kontakt: „Ravensbeet - Der Weg zu meinem Gärtle“ Petra Erath- Inhaberin & Geschäftsführerin Siegelweg 7, D-88276 Berg E-Mail: petra.erath@outlook.de Online: www.ravensbeet.de Mobil: 0170 - 416 98 29 „Natur Pur - Sie werden es Lieben“ 5,25 % Grunddividende p. a. „Natur Pur erleben in ...“ Sie können sich eine Wellnessoase schaffen mit eigenen kreativen Ideen. Zwar dürfen keine Gewächshäuser auf den Parzellen aufgestellt werden, doch es gibt auch andere gestalterische Möglichkeitne.
Kontakt:
Ravensbeet
Geschäftsführerin: Petra Erath
Branche: Schrebergärten
Siegelweg 7 D-88276 Berg
Email: petra.erath@outlook.de
Internet: www.ravensbeet.de
Tel.: 0170 - 416 98 29
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Für die hier dargestellten Vermögensanlagen besteht gem. § 2 Abs. 2 Satz 1 Vermögensanlagengesetz keine Prospektpflicht; es gilt jeweils die Bereichsausnahme gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3a Vermögensanlagengesetz
Alle hier dargestellten Finanzinstrumente sind Beispiele und stellen keine Angebote dar, sondern sind mit ihren Variablen – Laufzeit, Zinshöhe, Ausschüttungen und Mindestbeteiligungen – frei aushandelbar.
Es besteht gemäß § 12 Abs. 2 Vermögensanlagengesetz die Verpflichtung, beim Erwerb jeglicher Vermögensanlage auf erhebliche Risiken hinzuweisen, die zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen können.
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Die Namensschuldverschreibung als Pflicht-Wandelanleihe ohne BaFin-WIB emittierbar von Dr. jur. Horst Werner, Göttingen Dr. Horst Werner
Wandelanleihen sind mit einem Umtauschrecht in Gesellschaftsanteile ausgestattete Unternehmensanleihen. Dieses ermöglicht es dem Inhaber oder der Inhaberin, die Anleihe z.B. in Aktien oder auch in GmbH-Anteile zu tauschen. Die Wandelanleihe kann aus Inhaberschuldverschreibungen als Wertpapier oder als Namenschuldverschreibung ohne Wertpapier bestehen. Dabei ist schon vorab festgelegt, wie viele Aktien bzw. Anteile der Anleger oder die Anlegerin für eine Wandelanleihe bekommt. Wandelanleihen sind häufig Inhaberschuldverschreibungen und sind somit Wertpapiere, die am Kapitalmarkt dem Wertpapierprospektgesetz unterliegen. Die Bereichsausnahme bis € 1 Mio. wurden ab dem 01. März 2025 gesetzlich abgeschafft. Auch Namensschuldverschreibungen ( gleich Vermögensanlagen ) können als Wandelanleihen ausgestaltet sein. In diesem Fall handelt es sich um eine Schuldverschreibung auf den Namen des Gläubigers, die dem Gläubiger zusätzlich zum Anspruch auf Rückzahlung und Zinszahlungen das Recht einräumt, die Anleihe innerhalb einer bestimmten Frist und zu einem festgelegten Kurs in Aktien des ausgebenden Unternehmens umzutauschen. Eine Wandelanleihe bewirkt die Umwandlung von einer Verbindlichkeit in das Eigenkapital ( = Grundkapital ) der stimmberechtigten Aktie, so Dr. Horst Werner ( www.finanzierung-ohne-bank.de ). Wenn die AG ihr Wahlrecht ausübt, wird die Übernahme der Aktien durch den Anleger zur Pflicht ( = Pflichtwandelanleihe gem. § 221 Abs. 1 AktG ). Die Aktiengesellschaft erhält dann weitere Aktionäre als zusätzliche Mitgesellschafter. Nicht gewandelte Schuldverschreibungen werden am Ende der Laufzeit getilgt, es sei denn, in den Wandelanleihe-Bedingungen ist für den Anleger eine Wandlungspflicht festgelegt.
Eine Inhaberschuldverschreibung ( = Anleihe ) oder Namensschuldverschreibung gem. § 793 Bürgerliches Gesetzbuch ( BGB ) gilt dann als Pflicht-Wandelanleihe ( convertible bond oder Wandelschuldverschreibung ), wenn die Schuldverschreibung mit einem späteren Umtauschrecht oder Wandlungspflicht in Aktien verbunden ist oder mit sonstigen Gesellschaftsrechten des emittierenden oder eines anderen Unternehmens ausgestattet ist. Die Pflicht-Wandelanleihe gibt dem Anleihegläubiger das Recht und die Pflicht, den Nennwert der Anleihe in eine festgelegte Anzahl von Aktien des die Anleihe emittierenden Unternehmens umzutauschen und damit vom Gläubiger zum Aktionär ( bzw. Anteilseigner )zu werden. Dann verzichtet der Anleihegläubiger auf die Rückzahlung seines Anleihedarlehens, das in einem festgelegten Umtauschverhältnis mit der Übernahme von Aktien verrechnet wird. Somit verringert sich das Fremdkapital der Gesellschaft, während das Eigenkapital zunimmt.
Eine spezielle Form der Wandelanleihe sind die sogen. Schuldumwandlungs-Anleihen ( = CoCo-Bonds ). Das sind in Gesellschaftsanteile wandelbare Pflicht-Wandelschuldverschreibungen mit einer vertraglich vorher bestimmten Schuldumwandlung. CoCo-Bonds als nachrangige Wandelanleihen haben einen festen Zinssatz, bei denen das Wandlungsrecht nicht bei den Gläubigern liegt, sondern es liegt bei dem Schuldner-Unternehmen mit dem Eintritt von vorher vertraglich definierten wirtschaftlichen Entwicklungen bzw. Verlusten z.B. zur Vermeidung der Zahlungsunfähigkeit bzw. Überschuldung. Die CoCo-Bonds sind hybride Schuldverschreibungen und machen die Investoren im Falle einer Wandlung zu haftenden Mitgesellschaftern.
Eine Wandelanleihe ( auch Wandelschuldverschreibung, Wandelobligation oder convertible bond ) ist eine von einer Anteilsgesellschaft ausgegebene und in der Regel mit einem Zins ausgestattete Schuldverschreibung, die dem Inhaber das Recht einräumt, sie während einer Wandlungsfrist zu einem vorher festgelegten Verhältnis in Aktien einzutauschen. Nimmt der Anleger sein Umtauschrecht nicht wahr, so wird die Anleihe zum Ende der Laufzeit zur Rückzahlung fällig. Wenn dieses Wahlrecht bei der Aktiengesellschaft liegt, wird dies als sogen. „Umgekehrte Wandelanleihe“ bezeichnet. Wenn die AG dann ihr Wahlrecht ausübt, wird die Übernahme der Aktien durch den Anleger zur Pflicht ( = Pflichtwandelanleihe gem. § 221 Abs. 1 AktG ). Kursverluste einer Börsen-Wandelanleihe sind grundsätzlich durch den Rückzahlungsanspruch des Anlegers zum Nennwert abgesichert, soweit sich der Emittent keine Pflichtwandlung vorbehalten hat.
Da Wandelanleihen das Recht oder die Pflicht auf Umtausch der Anleihe in Aktien des Emittenten beinhalten, ist zunächst von der Hauptversammlung der jeweiligen Aktiengesellschaft ein entsprechender Beschluss zur Schaffung des sogen. bedingten Kapitals notwendig, aus dem bei der Wandlung die entsprechenden Aktien genommen werden. Als Bedingtes Kapital ( §§ 192–201 AktG ) wird der Wert oder die Anzahl von Aktien bezeichnet, die die Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft zur Emission möglicher Wandelanleihen oder Aktienoptionsprogramme vorab durch eine Drei-Viertel-Mehrheit genehmigt hat. Die bedingte Kapitalerhöhung ist in Deutschland betragsmäßig auf die Hälfte des bereits vorhandenen Grundkapitals beschränkt. Das Gleiche gilt im Aktiengesetz in Österreich und in der Schweiz gem. Art 653 a OR.
Der Wandlungsanspruch des Anlegers auf Umtausch seiner Anleihe in Aktien kann nicht ausgeschlossen werden. Sonst ist es keine Wandelanleihe ! Namensschuldverschreibungen können auch bei entsprechender Vertragsgestaltung als Wandelanleihen gelten, so der Kapitalmarktjurist Dr. jur. Horst Werner ( dr.werner@finanzierung-ohne-bank.de ) , die nicht als Wertpapiere ausgegeben werden unddie deshalb keiner WIB-BaFin-Genehmigung bedürfen und praktisch BaFin-frei unbegrenzt ausgegeben werden können. Es kann als Pflicht-Wandelanleihe gestaltet werden, dass die Anleger-Gelder nicht zurückgezahlt werden müssen sondern in jedem Falle in Gesellschaftsanteile umgewandelt werden müssen. . Auch ein BIB ist nicht erforderlich. Es ist alles BaFin-frei
Die Bereichsausnahmen für Wertpapiere wurden ab dem 01. März 2025 gesetzlich gestrichen, so daß bei wertpapieren ( z.B. Inhaberschuldverschreibungen ) stets ein BaFin-WIB erforderlich ist.  |
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kartoniert Erscheinungstermin: 20.02.2025 ISBN 9783593520452
727 Seiten
Über das Buch
Die Menschheit steht am Scheideweg, sagt die Harvard-Ökonomin Shoshana Zuboff. Bekommt die Politik die wachsende Macht der High-Tech-Giganten in den Griff? Oder überlassen wir uns der verborgenen Logik des Überwachungskapitalismus mit seinen Methoden der Verhaltensauswertung und -manipulation, die unsere Autonomie bedrohen? Akzeptieren wir, auf den neuen Märkten nur noch Quelle eines kostenlosen Rohstoffs zu sein – Lieferanten von Verhaltensdaten? Zuboffs wichtiges Buch ist eine neue Erzählung des Kapitalismus. An ihrer Deutung kommen kritische Geister nicht vorbei.
»Die Präzision, mit der Zuboff die Akteure und Mechanismen freilegt und vor gesellschaftlichen Auswirkungen warnt, macht das Buch zum Standardwerk zu einer der großen Fragen unserer Zeit.« Neue Zürcher Zeitung
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Verantwortlich:
Dr. Werner Financial Service AG
Abt. Anleger-Beteiligungen.de
Vorstand: Dr. Horst Werner
Fliederweg 14
37079 Göttingen |
Email: info@finanzierung-ohne-bank.de
Telefon: 0551 / 20549-215
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