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Das präzise öffentliche Angebot von Finanzinstrumenten ist Bedingung für eine BaFin-Prospektpflicht Verehrte Anleger und Investoren!
Ohne öffentliches Angebot besteht keine BaFin-Prospektpflicht. Was also ist ein "öffentliches Angebot" ? Die Anwendungsbereiche über die BaFin-Prospektpflicht haben gem. § 1 Abs. 1 des Vermögensanlagengesetzes ( VermAnlG ) und gem. § 2 Nr. 4 des Wertpapierprospektgesetzes ( WpPG ) ein „öffentliches Angebot“ von Finanzinstrumenten in der Form von nicht wertpapierverbrieften Vermögensanlagen oder als Wertpapiere zur Voraussetzung. Dann könnte z.B. eine in Bekanntenkreisen angebotene Kapitalanlage ( = "Family-and-friends-Platzierung" ), die nicht auf dem "offenen Markt" erscheint, ohne Volumenbegrenzung BaFin-prospektfrei sein. Es stellt sich also die Frage, was ein „öffentliches Angebot“ ist, damit die Prospektgesetze überhaupt zur Anwendung kommen. In § 2 Nr. 4 des Wertpapierprospektgesetzes gibt es eine Legaldefinition des Rechtsbegriffs "öffentliches Angebot":
„Ein öffentliches Angebot ist eine Mitteilung an das Publikum in jedweder Form und auf jedwede Art und Weise, die ausreichende Informationen über die Angebotsbedingungen und die anzubietenden Wertpapiere ( bzw. Vermögensanlagen ) enthält, um einen Anleger in die Lage zu versetzen, über den Kauf oder die Zeichnung dieser Wertpapiere ( bzw. Vermögensanlagen ) zu entscheiden“.
Es muss sich also um ein (1) genauses Angebot handeln und dieses Angebot muss (2) öffentlich erfolgen.
Zu (1): Ein Angebot liegt vor, wenn die Bekanntgabe weitergehender, nicht lediglich werblicher Informationen in Bezug auf die Finanzinstrumente z.B. auf der Internetseite des Emittenten erfolgt; also Konditionen, Ausstattungsmerkmale und Angebotsbedingungen der Vermögensanlagen bzw. Wertpapiere bekannt gegeben werden, die den Anleger in die Lage versetzen, über den Kauf oder die Zeichnung der beschriebenen Wertpapiere bzw. Vermögensanlagen zu entscheiden. Das handhabt die BaFin sicher sehr restriktiv.
Zu (2): Die Öffentlichkeit ist gegeben, wenn das Angebot gegenüber dem allgemeinen Publikum platziert wird. Unter dem Begriff „Publikum“ ist eine Mehrzahl von unbekannten Einzelpersonen zu verstehen. Ein öffentliches Angebot setzt also voraus, dass die Finanzinstrumente gegenüber den allgemeinen, breitgestreuten, nicht identifizierten Anlegerkreisen – also im Einzelnen nicht bekannten Personen – beworben werden. Die Öffentlichkeit eines Angebots ist also nur dann gegeben, wenn kein fest bestimmter ( namentlich nicht aufgelisteter ) und unbekannter Personenkreis beworben wird. Danach ist jedes Angebot und jede Bewerbung in den Online-Medien und/oder Offline-Medien ( Printmedien ) eine sogen. öffentliches Angebot, da die Adressaten des Angebots dem Anbietenden nicht von Person bekannt sind und es sich nicht um einen „fest bestimmten, namentlich identifizierbaren Personenkreis“ handelt. Ein öffentliches Angebot liegt vor, wenn die Bekanntgabe weitergehender, nicht lediglich werblicher Informationen in Bezug auf die Finanzinstrumente z.B. auf der Internetseite des Emittenten erfolgt; also Konditionen und Ausstattungsmerkmale der Vermögensanlagen bzw. Wertpapiere öffentlich zugänglich bekannt gegeben werden. Die BaFin hat 2013 ein Auslegungsschreiben zum Begriff des öffentlichen Angebots von Wertpapieren gemäß § 2 Nr. 4 WpPG im Rahmen des Sekundärmarkthandels von Wertpapieren veröffentlicht : (https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Auslegungsentsche... ) Die dortigen Auslegungshinweise sind jedoch auf den Sekundärmarkthandel von Wertpapieren spezifiziert und können nur analog herangezogen werden.
Wenn ein Emittent ( Begriffsbestimmung siehe § 1 Abs. 3 VermAnlG ) nur über eine feststehende, ihm bekannte Personenliste Finanzinstrumente platziert, bleibt das Angebot auch dann nichtöffentlich, wenn sich der Anlegerkreis durch Empfehlungsmarketing ( = Mund-zu-Mund-Propaganda ) erweitert.
Liegt kein präzises öffentliches Angebot vor, ist nach den Prospektgesetzen auch keine BaFin-Prospektpflicht gegeben. Werden z.B. Finanzinstrumente direkt an namentlich bekannte Kunden- oder Familienstammkreise oder Bekannte oder Freunde angeboten, gelten keine Geringfügigkeitsgrenzen und es gilt auch nicht die Beschränkung auf die 20-iger-Regel als Bereichsausnahme ( § 2 Abs. 1 Nr. 3 a VermAnlG ). Es müssen dann lediglich die Kreditwesengesetz-Regeln ( § 1 Abs. 1 Nr. 1 KWG ) eingehalten werden, wonach keine „unbedingt rückzahlbaren Gelder“ vereinbart werden dürfen. Ein Verstoß gegen das Kreditwesengesetz bleibt auch bei nicht öffentlichen Angeboten strafbar gem. § 54 KWG ! ! Ansonsten können unbegrenzt kapitalmarktrechtskonforme Finanzinstrumente ausgegeben und prospektfrei platziert werden. Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Dr. Horst Werner
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Die FA. BHR Bioenergie Müden-Aller GmbH & Co. KG bietet Kapitalgebern Beteiligungen mit Grundschuldbesicherung Die BHR Bioenergie Müden-Aller GmbH & Co. KG ist ein etabliertes Unternehmen im Sektor der erneuerbaren Energien, das sich auf die Errichtung, den Betrieb und die Vermietung von Biogasanlagen und anderen Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien konzentriert. Sie betreibt auch den An- und Verkauf landwirtschaftlicher Produkte. Die Firma hat ihren Sitz in Müden (Aller) und ist umfangreich im Internet gelistet. 
Die BHR Bioenergie Müden-Aller GmbH & Co. KG mit Sitz in Müden ist im Handelsregister mit der Rechtsform GmbH & Co. KG eingetragen. Das Unternehmen wird beim Amtsgericht 31134 Hildesheim unter der Handelsregister-Nummer HRA 200854 geführt.
Für ein aktuelles Projekt besteht ein Kapitalbedarf von mindestens 2 Millionen Euro. Diese Finanzierungsmittel sind für die Übertragung eines umfangreichen Wärmenetzes mit 250 angeschlossenen Haushalten in Niedersachsen an eine neu zu gründende Transfergesellschaft vorgesehen. Ein wesentliches Ziel dieser Maßnahme ist es, die bestehende Besitzgesellschaft bei den finanzierenden Banken vollständig schuldenfrei zu stellen. Dies schafft eine solide Basis für zukünftige Investitionen im Wärmesektor für die örtliche kommunale Wärmeplanung  und stärkt die finanzielle Unabhängigkeit des Unternehmens.
Zur Stärkung der Liquidität für zukünftige Investitionen und zur Realisierung einer bankenunabhängigen Finanzierungsstruktur bietet die BHR Bioenergie Müden-Aller GmbH & Co. KG attraktive Konditionen für Kapitalgeber: Rechtliche Rahmenbedingungen der Kapitalanlagen Die angebotenen grundschuldbesicherten Kapitalanlagen sind konform mit § 1 des Kreditwesengesetzes (KWG) gestaltet und durch Besicherung auf deutschen, werthaltigen Immobilien abgesichert. Sie können prospektfrei und ohne Volumenbegrenzung platziert werden.
Für die dargestellten Vermögensanlagen ( stille Beteiligungen /Genussrechte /Namensschuldverschreibungen/Nachrangdarlehn) besteht gemäß § 2 Abs. 2 Satz 1 Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) ebenfalls keine Prospektpflicht, da pro Angebot jeweils nur 20 Anteile gezeichnet werden können. Für sämtliche Finanzinstrumente greift zudem die Bereichsausnahme gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3a VermAnlG. Alle Vermögensanlagen sind hinsichtlich ihrer Laufzeiten und Konditionen frei und individuell verhandelbar, was ein hohes Maß an Flexibilität für Investoren bedeutet.
Für interessierte Anleger steht der geschäftsführende Gesellschafter, Herr Andreas Schmale, direkt per E-Mail unter henrik.Schmale@googlemail.com zur Verfügung. Alle Konditionen sind frei verhandelbar, was eine individuelle und partnerschaftliche Zusammenarbeit ermöglicht.
In Fragen der Beteiligungsstrukturierung und der kapitalmarktorientierten Finanzierung wird die BHR Bioenergie Müden-Aller GmbH & Co. KG von der renommierten Dr. Werner Financial Service AG (www.finanzierung-ohne-bank.de) betreut, was zusätzliche Professionalität und Expertise in den Finanzierungsprozess einbringt.
Kontakt:
BHR Bioenergie Müden-Aller GmbH & Co. KG
Geschäftsführer: Herr Jan Henrik Schmale
Branche: erneuerbare Energie
Hauptstrasse 15 38539 Müden/Aller
Email: henrik.Schmale@googlemail.com
Tel.: +49 (0) 5375 9827081 Fax: +49 (0) 5375 9781
Weitere Informationen: Präsentation des Unternehmens auf Anleger-Beteiligungen.de
Für die hier dargestellten Vermögensanlagen besteht gem. § 2 Abs. 2 Satz 1 Vermögensanlagengesetz keine Prospektpflicht; es gilt jeweils die Bereichsausnahme gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3a Vermögensanlagengesetz
Alle hier dargestellten Finanzinstrumente sind Beispiele und stellen keine Angebote dar, sondern sind mit ihren Variablen – Laufzeit, Zinshöhe, Ausschüttungen und Mindestbeteiligungen – frei aushandelbar.
Es besteht gemäß § 12 Abs. 2 Vermögensanlagengesetz die Verpflichtung, beim Erwerb jeglicher Vermögensanlage auf erhebliche Risiken hinzuweisen, die zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen können.
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Anleger können sich an einem erfolgreichen Bauunternehmen unter der Fa. ZuHause Bau GmbH beteiligen Das Unternehmen mit der Fa. ZuHause Bau GmbH ( https://www.zuhause-bau.de/ ) wurde 2014 gegründet und ist beim Amtsgericht Lübeck unter der HRB-Nr. 14088 ins Handelsregister eingetragen. Das Unternehmen hat eine große Verbreitung im Internet mit viel Bildmaterial von selbst gebauten Häusern,
„Maßgeschneiderte Massivhäuser, individuell geplant und regional gebaut, mit 3D-Visualisierung vor Vertragsabschluss“ ist der Werbeschlager des Unternehmens. Seit 2014 bauen die Inhaber der Fa. ZuHause Bau GmbH ( https://www.zuhause-bau.de/ ) nicht einfach nur Häuser, sondern sie erschaffen für die Käufer oder späteren Bewohner ein wohlfühlendes Zuhause. Die Auftraggeber erleben die Zukunft des Bauens. Ob Einfamilienhaus, Doppelhaus oder Reihenhaus, jedes Projekt beginnt mit den Wünschen der Erwerber und endet mit dem Schlüssel in der Hand. Die Inhaber stehen für persönliche Beratung und eine ganzheitliche Rundumbetreuung, die dafür sorgt, dass ein Traumhaus in Massivhaus-Bauweise für die Erwerber Wirklichkeit wird.
Folgende Leistungen sind im Pauschalpreis jedes Hauses enthalten:- individuelle Hausplanung nach Ihren Wünschen Geologisches Baugrundgutachten und Versickerungsgutachten Erdarbeiten und Bodenplatte mit Mehrsparten-Hauseinführungen elektrische Rolläden mit Funk- und Zentralsteuerung Fliesenarbeiten im Bad, Gäste-WC und HAR Luft-Wasser-Wärmepumpe von Vaillant persönlicher Ansprechpartner während der gesamten Bauzeit Erstellung des Bauantrages und aller Werkplanungen inkl. Statik und Wärmeschutznachweis massive Wände aus hochdämmenden Porenbeton Fußbodenheizung im gesamten Haus (außer HAR); und vieles mehr
Im Sinne des deutschen Kapitalmarktrechtes werden den Investoren ein fachmännisch erstelltes und geprüftes Vertragswerk angeboten. Die Beteiligungslaufzeit ( mindestens 5 Jahre ) gemäß den Genussrechts-Vertragsbedingungen wird vor Ort vereinbart. Es werden auch weitere Sachvorteile angeboten, die die Inhaber ihren Investoren / Kapitalgebern gern im persönlichen Gespräch darlegen werden.
Für die Investitionen werden renditeträchtige und gewinnorientierte Unternehmensbeteiligungen ab einer Mindestzeichnungssumme von Euro 10.000,- in Form von vinkulierten, nicht wertpapierverbrieften Genussrechten mit einer jeweiligen, jährlichen Grundausschüttung von 5,25 % plus Übergewinnanteile anteilig aus 15% des Jahresüberschusses ausgegeben. Die Details eines Beteiligungsvertragen können frei verhandelt werden.
Ein ausführliches Beteiligungs-Exposé mit umfangreichem Bildmaterial steht auf Abruf zur Verfügung und kann bei dem Inhaber und Geschäftsführer, Herrn Bullmann unter der Mail-Adresse: frank.bullmann@zuhause-bau.de angefordert werden. Alle Beteiligungskonditionen können mit dem Inhaber frei ausgehandelt werden.
Weitere Finanzinstrumente wie stille Beteiligungen oder Nachrangdarlehen können ebenfalls auf Anfrage erarbeitet werden. – Gemäß gesetzlicher Vorschrift im Vermögensanlagengesetz wird pflichtgemäß darauf hingewiesen, dass prinzipiell ein Verlust des eingesetzten Kapitals des Anlegers nicht ausgeschlossen werden kann. Der Kapitalanleger sollte daher stets einen Teilverlust oder gar Totalverlust aus dieser Anlage wirtschaftlich verkraften können.
Für die angebotenen Genussrechts-Vermögensanlagen besteht gem. § 2 Abs. 2 Satz 1 Vermögensanlagengesetz keine Prospektpflicht, da gesetzlich nur 20 Anteile gezeichnet werden dürfen. Es gilt die Bereichsausnahme gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3a Vermögensanlagengesetz.
Kontakt:
ZuHause Bau GmbH
Geschäftsführer: Herr Frank Bullmann
Branche: Immobilien
Energiestraße 4 D-23881 Alt Mölln
Email: frank.bullmann@zuhause-bau.de
Internet: www.zuhause-bau.de
Tel.: 04542 - 822 36 51 Mobil: 0160 - 9170 77 66 Fax: 04542 - 822 36 57
Weitere Informationen: Präsentation des Unternehmens auf Anleger-Beteiligungen.de
Für die hier dargestellten Vermögensanlagen besteht gem. § 2 Abs. 2 Satz 1 Vermögensanlagengesetz keine Prospektpflicht; es gilt jeweils die Bereichsausnahme gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3a Vermögensanlagengesetz
Alle hier dargestellten Finanzinstrumente sind Beispiele und stellen keine Angebote dar, sondern sind mit ihren Variablen – Laufzeit, Zinshöhe, Ausschüttungen und Mindestbeteiligungen – frei aushandelbar.
Es besteht gemäß § 12 Abs. 2 Vermögensanlagengesetz die Verpflichtung, beim Erwerb jeglicher Vermögensanlage auf erhebliche Risiken hinzuweisen, die zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen können.
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Kapital-Investoren können sich mit Grundschuldbesicherung an einem renditeträchtigen Reiterhof beteiligen Über uns: Mein Name ist Felix Laufmöller und ich plane mit meiner Ehefrau, Vanessa Laufmöller, den Kauf eines Grundstücks, das einen Reiterhof sowie ein Mehrfamilienhaus umfasst. Wir beabsichtigen, die bestehende Reitschule und die Pferdehaltung fortzuführen und die Vermietung des Mehrfamilienhauses ebenfalls zu übernehmen. Der zu erwerbende Reiterhof wird aus altersbedingten Gründen aufgegeben. Deshalb wird ein würdiger Nachfolger gesucht. Mein Ziel ist es, den bestehenden Kundenstamm sowie die Familien und Kinder, die bisher aktiv an diesem Reiterhof teilnehmen, zu halten. Wir möchten dem Reitbetrieb einen neuen, jungen und frischen Flair verleihen, sodass wir diesen sehr bekannten und attraktiven Reitstall nicht aufgeben müssen, sondern neu aufleben lassen können.
Meine Ehefrau und ich haben seit unserer Kindheit mit Pferden zu tun und sind mit Ihnen aufgewachsen. Aktuell besitzen wir insgesamt 7 Pferde, darunter 4 Fohlen. Seit letztem Jahr haben wir uns nebenberuflich im Bereich des Reitsports selbständig gemacht. Unser Augenmerk liegt hierbei auf der Ausbildung, dem Ankauf und dem Verkauf von Sportponys. Wir reiten und bilden junge Pferde aus, kaufen Fohlen und Jungpferde an und verkaufen bereits ausgebildete Jungpferde.
Wir sind ein engagiertes Ehepaar, das die Leidenschaft für Pferde nicht nur teilt, sondern lebt. Aus dieser Leidenschaft heraus haben wir uns bereits erfolgreich in der Zucht und Ausbildung von Deutschen Reitponys selbständig gemacht. Nun suchen wir dafür starke Partner an unserer Seite. In der Nähe von Essen haben wir eine außergewöhnliche Immobilie gefunden, die das perfekte Fundament für die Erweiterung unserer Selbständigkeit bildet. Unser Ziel ist die Vergrößerung: Es wird ein Investitionskapital von € 1,7 Mio benötigt
Die zu erwerbende Anlage nahe der Stadt Essen im Überblick: - Gesamtfläche ca. 17.000 qm- Reithalle & Außenreitplatz (20 x 40 m)
- 26 Pferdeboxen + zusätzliche Offenstallplätze- Sandpaddocks, Reitstübchen, moderne Sattelkammer
- Vermietetes Mehrfamilienhaus
- Bestehende, erfolgreiche Reitschule ist inkl.:
- Ausgebildete Schulpferde werden übernommen
- Gefestigter Kundenstamm ist vorhanden
Ansprechpartner für interessierte Investoren ist der Geschäftsführer und Mitinhaber Herr Felix Laufmüller über die Mail-Adresse „felix.laufmoeller@web.de  oder über die Telefonverbindung ( siehe auf www.anleger-beteiligungen.de ). Interessenten und Anleger werden auf Wunsch ständig über Neuigkeiten informiert.
Für die im Detail verhandelbaren Vermögensanlagen besteht gem. § 2 Abs. 2 Satz 1 Vermögensanlagengesetz keine Prospektpflicht, da jeweils nur 20 Anteile gezeichnet werden können. Die Grunddividende beträgt 4,75 % p.a. Es gelten stets die Bereichsausnahmen gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3a Vermögensanlagengesetz. Die Wirtschaftlichkeit des Projektes wurde durch Fachleute eingehend geprüft. Die von den Vorbesitzern bereitgestellten Zahlen belegen ein stabiles finanzielles Fundament.
Die grundschuldbesicherten Darlehen sind ohnehin BaFin-prospektfrei. Die Mindestbeteiligung bei den grundschuldbesicherten Darlehen beträgt € 20.000,- und eine Mindestlaufzeit von 5 Jahren.
Alle hier dargestellten Finanzinstrumente sind Beispiele und stellen keine Angebote im Rechtssinne dar, sondern sind mit ihren Variablen – Laufzeit, Zinshöhe, Ausschüttungen und Mindestbeteiligungen – frei mit dem Emittenten aushandelbar .
Es besteht gemäß § 12 Abs. 2 Vermögensanlagengesetz die Verpflichtung, beim Erwerb jeglicher Vermögensanlage auf erhebliche Risiken hinzuweisen, die zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen können.
Kontakt:
Sportponys Laufmöller
Geschäftsführer: Felix Laufmöller
Branche: Reiterhof
Dahlhauser Strasse 61 D- 45529 Hattingen
Email: felix.laufmoeller@web.de
Mobil: 0175 - 910 64 06
Weitere Informationen: Präsentation des Unternehmens auf Anleger-Beteiligungen.de
Für die hier dargestellten Vermögensanlagen besteht gem. § 2 Abs. 2 Satz 1 Vermögensanlagengesetz keine Prospektpflicht; es gilt jeweils die Bereichsausnahme gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3a Vermögensanlagengesetz
Alle hier dargestellten Finanzinstrumente sind Beispiele und stellen keine Angebote dar, sondern sind mit ihren Variablen – Laufzeit, Zinshöhe, Ausschüttungen und Mindestbeteiligungen – frei aushandelbar.
Es besteht gemäß § 12 Abs. 2 Vermögensanlagengesetz die Verpflichtung, beim Erwerb jeglicher Vermögensanlage auf erhebliche Risiken hinzuweisen, die zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen können.
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Die Fa. Ralf Bos com4vision GmbH ist ein nachweisbar ertragreiches Software-Unternehmen welches sich für Investoren zwecks Markterweiterung öffnet Die Ralf Bos com4vision GmbH wurde im Jahr 2010 gegründet und kann somit auf über ein Jahrzehnt erfolgreicher Entwicklung und Implementierung branchenspezifischer Softwarelösungen zurückblicken. Von Beginn an lag der Schwerpunkt auf der Zusammenarbeit mit Betrieben aus dem Errichter Handwerkssektor, um deren besondere Anforderungen zu verstehen und passgenau abzubilden.
Das Unternehmen ist im Handelsregister des Amtsgerichts Pinneberg unter der HRB-Nr. 8580 PI eingetragen. Der Sitz des Unternehmens befindet sich in D-25548 Wittenbergen. Es hat ein Stammkapital von € 25.000,- .
Die com4vision GmbH ( www.com4vision.de ), ist ein Software Hersteller, der sich auf die Digitalisierung und Prozessoptimierung für Unternehmen in der Errichter- und Handwerksbranche spezialisiert hat. Unsere Lösungen haben bereits in anderen Bereichen wie Zeiterfassung und Projektmanagement zahlreiche Praxis-Erfahrungen gesammelt, die wir nun gebündelt in com4HR einfließen lassen. Unser Ziel ist es, moderne, digitale Lösungen zu entwickeln, die speziell an die Anforderungen im Handwerk und bei Errichter-Betrieben angepasst sind - praxisorientiert, benutzerfreundlich und effizient. Team, Historie und Kompetenzen:
Das Führungsteam besteht aus Experten in den Bereichen Softwareentwicklung, HR-Consulting, Projektmanagement und Cloud-Architektur. Die 14 Mitarbeiter bringen langjährige Erfahrung in der Skalierung von Softwareprojekten mit und stehen in engem Austausch mit unseren Kunden, um Lösungen zu schaffen, die den praktischen Anforderungen im Arbeitsalltag gerecht werden.
Das com4vision -Team Aktuell ist ein 14-köpfiges Team, das sich durch eine agile, interdisziplinäre Arbeitsweise auszeichnet. Darunter befinden sich 6 festangestellte Entwickler, die sich gezielt auf webbasierte Technologien (Front-End, Back-End, Cloud Infrastruktur) spezialisiert haben. Ergänzt wird das Entwicklerteam durch Fachkräfte aus den Bereichen User Experience, Qualitätssicherung, Support, Marketing und Projektmanagement, sodass alle wesentlichen Kompetenzen für eine erfolgreiche Produktentwicklung und Einführung abgedeckt sind.
Größe und Wachstum des Zielmarktes- Errichter und Handwerk in der DACH-REGION besteht aus mehreren hunderttausend Unternehmen, darunter allein über 1.000 spezialisierte Errichter-Betriebe im Bereich Brandschutz und Sicherheitstechnik, von kleinen Fachbetrieben (1-9 Mitarbeitende) bis hin zu großen Unternehmensgruppen.- Digitalisierungsbedarf: Laut aktuellen Studien zur Bau- und Handwerksbranche herrscht teils großer Aufholbedarf in Sachen Software und IT-Infrastruktur.- Relevante Segmente: Elektro- und Sicherheitstechnik, SHK (Sanitär, Heizung, Klima). Maler, Dachdecker, Straßen- und Tiefbau, Brandmeldetechnik, Brandschutz, Sicherheitstechnik, Videotechnik.
Interessierten Kapitalanlegern werden je nach Laufzeit und Wahl des Finanzinstruments flexible Konditionen angeboten. Neben dem gewinnorientierten Genussrecht können auch weitere nicht wertpapierverbriefte Kapitalanlagen und nachrangig auszahlbare Vermögensanlagen abgeschlossen werden. Kurz- und langfristige Anlagemodelle stehen ebenfalls zur Verfügung. Ein in Aussicht gestellter Ertrag darf gesetzlich, aus rechtlichen Gründen nicht garantiert werden und kann daher variieren. Alle Vermögensanlagen werden mit oder ohne Agio angeboten. Für nähere Informationen steht Herr Geschäftsführer und Inhaber Ralf Bos unter der Mail-Adresse ralf.Bos@com4vision.de zur Verfügung.  
Für die angebotenen Vermögensanlagen besteht gem. § 2 Abs. 2 Satz 1 Vermögensanlagengesetz keine Prospektpflicht, da nur 20 Anteile angeboten werden dürfen. Es gilt die Bereichsausnahme gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3a Vermögensanlagengesetz. Alle erwähnten Finanzinstrumente sind Beispiele und stellen keine verbindlichen Angebote dar. Sie sind in ihren Variablen – Laufzeit, Zinshöhe, Ausschüttungen und Mindestbeteiligungen – frei verhandelbar.  
Gemäß § 12 Abs. 2 Vermögensanlagengesetz wird auf die mit dieser Vermögensanlage verbundenen Risiken hingewiesen.
Kontakt:
Ralf Bos com4vision GmbH
Geschäftsführer: Ralf Bos
Branche: IT Dienstleistungen
Mühlenstrasse 13b 25548 Wittenbergen
Email: info@com4vision.de
Internet: com4vision.de
Tel.: +49 (4822) 30 366 - 20
Weitere Informationen: Präsentation des Unternehmens auf Anleger-Beteiligungen.de
Für die hier dargestellten Vermögensanlagen besteht gem. § 2 Abs. 2 Satz 1 Vermögensanlagengesetz keine Prospektpflicht; es gilt jeweils die Bereichsausnahme gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3a Vermögensanlagengesetz
Alle hier dargestellten Finanzinstrumente sind Beispiele und stellen keine Angebote dar, sondern sind mit ihren Variablen – Laufzeit, Zinshöhe, Ausschüttungen und Mindestbeteiligungen – frei aushandelbar.
Es besteht gemäß § 12 Abs. 2 Vermögensanlagengesetz die Verpflichtung, beim Erwerb jeglicher Vermögensanlage auf erhebliche Risiken hinzuweisen, die zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen können.
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Atlantis Energy Storage Petrol A.Ş., Türkei – Tanklager für Diesel- und Flugkraftstoffe – Beteiligungsmöglichkeiten für Investoren Die Atlantis Energy Storage Petrol A.Ş., ansässig in der Türkei, entwickelt ein hochmodernes Tanklager für Diesel- und Flugkraftstoffe und bietet interessierten Investoren attraktive Beteiligungsmöglichkeiten.
Das Tanklager entsteht am Marmara-Meer, etwa 87 Kilometer von Istanbul entfernt. Es befindet sich aktuell in der Planungsphase und wird nach seiner Fertigstellung höchsten internationalen Standards entsprechen. Der beauftragte Generalunternehmer garantiert die Planung und den Bau durch eine Fertigstellungsbürgschaft mit einer Laufzeit von 24 Monaten.
Die Gesellschaftsform A.Ş. (Anonim Şirket) entspricht einer türkischen Aktiengesellschaft mit beschränkter Haftung für die Aktionäre. Die Aktien sind – ähnlich wie in Deutschland – frei handelbar und börsenfähig. Die Atlantis Energy Storage Petrol A.Ş.
(www.atlantis-energystorage.com) wird bis Ende April ein eingezahltes Grundkapital in Höhe von 50 Millionen USD vorweisen. Derzeit befinden sich die Anteile zu jeweils 50 % im Besitz zweier Gesellschafter.
Beteiligungsmöglichkeiten für Investoren:
Unternehmen und institutionelle Investoren können sich ab einer Beteiligungssumme von 20 Millionen USD engagieren. Die Beteiligung kann in unterschiedlichen Rechtsformen erfolgen. Bestandteil des Unternehmens ist das gesamte Werksgelände, dessen Wert in der späteren Gesamtkalkulation berücksichtigt ist. Der aktuelle Gesamtwert der Gesellschaft beträgt 250 Millionen USD. Ab einer Beteiligung von 50 Millionen USD besteht zudem die Möglichkeit, eine Grundschuldbesicherung im Grundbuch eintragen zu lassen.
Das Grundstück verfügt über eine Lagerkapazität von 400.000 Kubikmetern. Mit mehreren potenziellen Mietern des Tanklagers wurden bereits Verhandlungen geführt. Ein langfristiger Mietvertrag mit der niederländischen VOPAK oder KINDER MORGAN gilt als wahrscheinlich. Geplant ist eine Mindestvertragslaufzeit von vier Jahren mit Verlängerungsoptionen.
Auch operativ tätige Unternehmen können sich ab einer Investitionssumme von 20 Millionen USD beteiligen. Es stehen sowohl stimmberechtigte Beteiligungsformen als auch Vorzugsaktien ohne Stimmrechte zur Verfügung.
Beteiligungsinteressenten können umfangreiche Unterlagen und einen Businessplan über den CEO erhalten. CEO ist Herr Dipl.-Ing. Erwin Schulze, der auch gleichzeitig 50% der Anteile an der
Atlantis Energy Storage Petrol A.Ş. hält. Kontakt über die Mailadresse
contact@atlantis-energystorage.com.
Kontakt:
Atlantis Energy Storage Petrol A.Åž.
Geschäftsführer: Herr Dipl.-Ing. Erwin Schulze
Branche: Energie
Tekirdag Marmara
Email: contact@atlantis-energystorage.com
Internet: atlantis-energystorage.com
Tel.: + 90 282 613 19 90 Fax: +90 282 613 28 76 Mobil: +49 1726030955
Weitere Informationen: Präsentation des Unternehmens auf Anleger-Beteiligungen.de
Für die hier dargestellten Vermögensanlagen besteht gem. § 2 Abs. 2 Satz 1 Vermögensanlagengesetz keine Prospektpflicht; es gilt jeweils die Bereichsausnahme gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3a Vermögensanlagengesetz
Alle hier dargestellten Finanzinstrumente sind Beispiele und stellen keine Angebote dar, sondern sind mit ihren Variablen – Laufzeit, Zinshöhe, Ausschüttungen und Mindestbeteiligungen – frei aushandelbar.
Es besteht gemäß § 12 Abs. 2 Vermögensanlagengesetz die Verpflichtung, beim Erwerb jeglicher Vermögensanlage auf erhebliche Risiken hinzuweisen, die zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen können.
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Die Fa. Karl Günther als Getränkespezialist bietet innovativen Flüssigtee auf einem europäischen Milliardenmarkt zum Verkauf und gewährt Beteiligungen für Investoren Die Fa. Karl Günther in D-09648 Mittweida vertreibt u.a. Getränkespezialitäten. Dazu gehört auch eine neuartige Art der Teezubereitung. In Deutschland werden jährlich 50 Milliarden Tassen Tee in verschiedenen Geschmacksrichtungen getrunken. Das neue Produkt ersetzt komplett den bisher eingesetzten Teebeutel. Unser Produkt ist auch als innovativer Artikel im Kaffeebereich einsetzbar, das eröffnet weiter sehr große Erfolgschancen in ganz Europa.
Um den deutschen Verbrauchern das bisher unbekannte Flüssigteeprodukt näher zu bringen, ist umfangreiche TV-Werbung erforderlich. Interessierte Investoren werden gebeten, sich unter der Tel. Nr. +49 176 18181311 mit dem Inhaber, Herrn Günther In Verbindung zu setzen, um die Details zu besprechen, die hier nicht veröffentlicht werden können. Es steht ein kurzes Anschauungsvideo zur Verfügung.
Der Investitionsbedarf beträgt incl. baulicher und maschineller Ausrüstung zur Fertigung der Produkte ca. € 4 Mio. Umfangreiche Markt-Recherchen haben ergeben, dass die Umsatz-und Ertragsvorschauen ein mehr als positives Ergebnis erwarten lassen, so dass die zu vereinbarenden Zinszahlungen auch in etwas erhöhter Form möglich sind. Renditen sind für Anleger bis zu 6,75 % möglich
Interessierten Kapitalanlegern werden je nach Laufzeit und Wahl des Finanzinstruments flexible Konditionen ermöglicht. Neben gewinnorientierten, nicht wertpapierverbrieften Kapitalanlagen sind auch festverzinsliche, erfolgsunabhängige und nachrangig auszahlbare Vermögensanlagen wie Nachrangdarlehen, partiarische Darlehen mit Gewinnbeteiligung oder Namensschuldverschreibungen möglich. Kurz- und/oder langfristige Anlagemodelle können ebenfalls individuell verhandelt werden. Der in Aussicht gestellte Ertrag darf aus rechtlichen Gründen nicht garantiert werden und kann auch variieren. Alle Vermögensanlagen können ohne Agio angeboten werden. Für nähere Informationen steht der Inhaber, Herr Karl Günther unter der E-Mail-Adresse karlgünther303@gmail.com zur Verfügung.
Für die angebotenen wertpapierfreien Vermögensanlagen besteht gem. § 2 Abs. 2 Satz 1 Vermögensanlagengesetz keine Prospektpflicht, da nur 20 Anteile gezeichnet werden dürfen. Es gilt die Bereichsausnahme gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3a Vermögensanlagengesetz. Alle erwähnten Finanzinstrumente sind Beispiele und stellen keine verbindlichen Angebote dar. Sie sind in ihren Variablen – Laufzeit, Zinshöhe, Ausschüttungen und Mindestbeteiligungen – frei verhandelbar.
Gemäß § 12 Abs. 2 Vermögensanlagengesetz wird entsprechend gesetzlicher Pflicht auf die mit diesen Vermögensanlagen verbundenen Risiken hingewiesen, die zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen können.
Kontakt:
Fa. Karl Günther
Geschäftsführer: Karl Günther
Branche: Spezialgetränke
Schillerstraße 46 09648 Mittweida
Email: karlgünther303@gmail.com
Internet:
Tel.: +49 176 18181311
Weitere Informationen: Präsentation des Unternehmens auf Anleger-Beteiligungen.de
Für die hier dargestellten Vermögensanlagen besteht gem. § 2 Abs. 2 Satz 1 Vermögensanlagengesetz keine Prospektpflicht; es gilt jeweils die Bereichsausnahme gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3a Vermögensanlagengesetz
Alle hier dargestellten Finanzinstrumente sind Beispiele und stellen keine Angebote dar, sondern sind mit ihren Variablen – Laufzeit, Zinshöhe, Ausschüttungen und Mindestbeteiligungen – frei aushandelbar.
Es besteht gemäß § 12 Abs. 2 Vermögensanlagengesetz die Verpflichtung, beim Erwerb jeglicher Vermögensanlage auf erhebliche Risiken hinzuweisen, die zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen können.
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Anlegermessen, Finanzmessen bzw. Investorentreffs in Deutschland
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Die Gewerbeordnung (GewO ) regelt die Platzierungserlaubnisse von Finanzinstrumenten von Dr. jur. Horst Werner, Göttingen Dr. Horst Werner
Eine Gewerbeerlaubnis benötigt nach den §§ 34c ff Gewerbeordnung ( GewO ) jeder, der gewerbsmäßig den Abschluss von Darlehensverträgen und Finanzinstrumenten für Dritte vermittelt oder die Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge nachweisen möchte, so Dr. jur. Horst Werner ( www.finanzierung-ohne-bank.de ) von der Dr. Werner Financial Service AG. Vermittler ist nicht das Emissionsunternehmen selbst mit seinen abhängig beschäftigten Mitarbeitern. Sie verkaufen bzw. vermitteln keine Kapitalanlagen für Dritte, sondern eigene Geldanlagen. Das Emissionsunternehmen genießt das sogen. Emittentenprivileg und benötigt am Kapitalmarkt keiner zusätzlichen Platzierungserlaubnis.
Darlehensvermittler im Sinne der Gewerbeordnung ist, wer dauerhaft gegen Entgelt den Abschluss von Verträgen über Darlehen von Dritten vermittelt oder die Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge nachweisen will ( § 34c Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 GewO ). Der Status des Darlehensvermittlers tritt bereits bei der Vermittlung des ersten Darlehensvertrages ein. Die Absicht die Darlehensvermittlungs-Tätigkeit dauerhaft auszuüben, reicht bereits für die Genehmigungspflicht aus. Ob der § 34 c oder der § 34 f GewO bei der Vermittlung von Darlehen einschlägig ist, hängt davon ab, ob Finanzinstrumente im Sinne des § 1 Abs. 11 KWG vermittelt werden. Dies gilt auch im Zusammenhang mit der Vermittlung von grundschuldbesicherten Darlehen. Seit dem Jahr 2015 gilt der "neue" § 34 f GewO und seit dem 21. März 2016 für die Vermittlung von Immobiliendarlehen an Verbraucher der neue § 34 i GewO mit jeweils besonderen Genehmigungs-Voraussetzungen.
Grundschuldbesicherte Darlehen sind gemäss § 1 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 Kreditwesengesetz ( KWG ) keine Finanzinstrumente im Sinne der Prospektgesetze und fallen auch nach Auskünften der BaFin nicht unter die Aufzählung in § 1 Abs. 2 Vermögensanlagengesetz und ebenso nicht unter die Generalklausel des § 1 Abs. 2 Nr. 7 Vermögensanlagengesetz ( VermAnlG ). Sie sind deshalb auch keine Finanzinstrumente im Sinne des § 34 f Gewerbeordnung ( GewO ). Somit ist die Vermittlung von grundschuldbesicherten Darlehens-Angeboten auch nicht erlaubnispflichtig nach § 34 f GewO. Finanzanlagenvermittler im Sinne des § 34 f GewO ist nach Abs. 1 Ziff. 3 nur derjenige, der Vermögensanlagen ( als Finanzinstrumente gem. § 1 Abs. 1 Nr. 11 Kreditwesengesetz ) im Sinne des § 1 Absatz 2 des Vermögensanlagengesetzes vermittelt. Nach der ausdrücklichen Verwaltungspraxis der BaFin gehören die öffentlichen Angebote von grundschuldbesicherten Darlehen nicht dazu. Deshalb bedarf der Darlehensvermittler von grundschuldbesicherten Darlehen nur der Erlaubnis nach § 34 c Abs. 1 Nr. 2 GewO. Die Emissionsunternehmen ( = die Anbieter von grundschuldbesicherten Darlehen ) selbst genießen das sogen. Emittenten-Privileg und bedürfen nach der Gewerbeordnung überhaupt keiner Erlaubnis.
Der Bundesrat hat schon im April 2016 auf seiner Sitzung die ergänzende Ausführungs-„Verordnung über die Immobiliardarlehensvermittlung (ImmVermV)“ beschlossen. Damit steht endgültig die Arbeitsgrundlage der Darlehensvermittler für Immobiliardarlehen für Verbraucher fest, die eine Erlaubnis gemäß § 34 i Gewerbeordnung (GewO) benötigen, nachdem das grundlegende Gesetz zur Umsetzung der EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie bereits einen Monat zuvor in Kraft getreten war.
Die Vermittlung und Beratung über partiarische Darlehen und Nachrangdarlehen als kapitalmarktrechtliche Finanzinstrumente sowie über bestimmte Arten von Direktinvestments als Beteiligungsanlagen im Sinne des Vermögensanlagengesetzes fallen unter die Erlaubnispflicht als Finanzanlagenvermittler gemäß § 34 f Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 GewO (Vermögensanlagen im Sinne des § 1 Absatz 2 Vermögensanlagengesetz). Für die Vermittlung derartiger Finanzanlagen ist eine gesonderte Sachkunde mit Befähigungsnachweis bei der jeweils zuständigen IHK nachzuweisen. Zuständig für die Erlaubniserteilung sind die Ordnungsämter der Kreis- oder Stadtverwaltungen. Voraussetzungen für die Erlaubniserteilung sind die Zuverlässigkeit sowie geordnete Vermögensverhältnisse des Antragstellers. Ist der Antragsteller eine juristische Person, müssen alle vertretungsberechtigten Personen diese Voraussetzungen erfüllen.
Die für das Durchlaufen des Erlaubnisverfahrens notwendigen Antragsformulare sind bei den IHK´s abrufbar. Bei der Antragstellung ist Folgendes zu beachten:
Das Antragsformular kann sowohl bei erster Erteilung als auch bei Erweiterung einer Erlaubnis genutzt werden. Für natürliche Personen nicht in das Handelsregister eingetragene Gewerbetreibende, eingetragene Kaufleute (e. K.), Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) sowie Personenhandelsgesellschaften (OHG, KG) und juristische Personen (GmbH, Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), AG) sind unterschiedliche Antragsformulare zu verwenden. Bei Gesellschaften des bürgerlichen Rechts (GbR) und Personenhandelsgesellschaften (OHG, KG) hat jeder geschäftsführungsberechtigte Gesellschafter die Erlaubnis auf seinen Namen zu beantragen. Eine GbR oder Personenhandelsgesellschaft selbst kann nicht Inhaber einer Erlaubnis sein. Bitte verwenden Sie hierfür das Antragsformular für die natürliche Person.
Bei Gesellschaften mit der Rechtsform GmbH & Co. KG oder Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) & Co. KG ist grundsätzlich die Komplementär-GmbH oder -UG (haftungsbeschränkt) erlaubnispflichtig, nicht Geschäftsführer oder Kommanditist. In diesem Fall ist das Antragsformular für die juristische Person zu verwenden. Für die Bearbeitung des Erlaubnisantrages wird eine Gebühr erhoben. Hierzu ergeht ein gesonderter Gebührenbescheid.
Inwieweit auch die Vermittlung von grundschuldbesicherten Darlehen an Unternehmen dazugehören, ist mit den zuständigen IHK´s zu verneinen. Danach kommt § 34 i GewO nur in Betracht, wenn der Unternehmer ( z.B. die Bank ) der Darlehensgeber und der Verbraucher der Darlehensnehmer ist. Bei den grundschuldbesicherten Darlehen ist es jedoch umgekehrt: der Anleger ist der Darlehensgeber und ein operativ tätiges Unternehmen ist der Kapitalnehmer, so dass hier kein zu schützender, privater Verbraucher Vertragspartner ist.
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Jensen Huang, Nvidia und der begehrteste Mikrochip der Welt
Aus dem en von Stephan Gebauer-Lippert
Hardcover gebunden Erscheinungstermin: 20.03.2025 ISBN 9783593520582
Lisa Hegemann, ZEIT Online, 23.03.2025
Das Sachbuch erlaubt einen seltenen und tiefen Einblick in das Denken des Mannes, der mit seinen Chips überhaupt erst ChatGPT und damit den jetzigen Hype um künstliche Intelligenz ermöglicht hat. Und es verdeutlicht, warum Huangs Rationalität in der oft dystopisch geführten Diskussion um die Folgen von KI häufiger durchscheinen sollte.
FOCUS, 14.03.2025
[Das] Buch taucht tief ein in die Geschichte der Billionen-Dollar-Firma – und ihres faszinierenden Gründers Jensen Huang.
Über das Buch
Wie ein Hersteller von Videospielkomponenten das Silicon Valley schockierte, indem er den Markt für KI-Hardware eroberte und dabei den Computer neu erfand: Der renommierte Journalist Stephen Witt liefert einen faszinierenden Bericht vom Aufstieg des Technologieunternehmens Nvidia und seines charismatischen, kompromisslosen Gründers Jensen Huang. Er erhielt exklusiven Zugang zu ihm, seinen Freunden, Investoren und Mitarbeitenden. - Die einzigartige und fesselnd erzählte Geschichte eines entschlossenen Unternehmers
- Die Geschichte einer Revolution in der Computertechnologie und der kleinen Gruppe von verwegenen Ingenieuren, die sie möglich machte
- Die Geschichte der so fantastischen wie beängstigenden KI-Zukunft mit chipgesteuerten hyperrealistischen Avataren und autonomen Robotern
»Ein fantastisches, aktuelles und informatives Buch. Stephen Witt ist ein mitreißender und kenntnisreicher Autor, seine Recherche und seine Erzählkunst sind beispielhaft.« Nick Hornby, The Sunday Times (zu »How Music Got Free«)
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